Mittwoch, 1. September 2021

Sachverständiger, "Johanna RACHINGER kennen Sie nicht, bei der ÖNB? Aha.".

 
Sehr geehrte Prüfung der Dissertation von https://de.wikipedia.org/wiki/Johanna_Rachinger (Beachte: ÖNB ungleich ÖNB, Bank ungleich Bibliothek.)!
 
Nachdem ich, der ich im Fall PESCHORN mit vier Jahren und https://www.parlament.gv.at/WWER/PAD_05429/index.shtml zum Fall der Promotion erhoben habend, ahm, ja, gut, also, nachdem ich, eine Vierjährige, später bei Sponsion die Urkunde suchend, tja, ahm, Moment, wiederhole, nachdem ich, hier den Vorname von ......................... nicht mit Diplomarbeit, ah, mit Abschlussarbeit vor Vergabe von Sponsion in Zusammenhang bringen durfte, daher auch nicht in Dissertation von Betrug sprechen konnte, also, nachdem ich, ahm, ja, kaum bis gar keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Dissertationen und Diplomarbeiten, ah, bei Promotionsvergabe ohne verschriftlichter Dissertation nach dem Jahr ................... (vgl. Option/Tipp/Die/Fehlende/Sponsion/Reiche/Geld/Für/Entlehnung/Oder/Bestellung/Von/Dissertation/Später/Vielleicht/Sogar/Habilitationsschrift/Ohne/Gebühr/Bei/Bibliothek/Noch/Fehlend/Aber/Mit/Hilfsgeldern/Dann/Fast/Selbst/Geschrieben) für Walter ROSENKRANZ äußern durfte, möchte ich nicht behaupten, dass die Dissertation von Martin GRAF, beide in Krems an der Donau maturiert habend, an sich Anlass zum Zweifel am vormaligen(/m) Mandat von Frau (Magistra) Barbara ROSENKRANZ zuließen, man daher bereits bei anderen akademischen Abschlüssen die ausstehenden Leistungen von Geld und Gebühr in passender Anmeldung zur weiteren Bearbeitung reichte.
 
 
In anderen Worten, ja, also, bei (vormals als Magistra zu vermutende Frau) Johanna RACHINGER ist die Dissertation gemäß Studienkennzahl als ................................... zu vermuten, wobei im Jahr der Dissertation mit Eintrag und Aufruf je einer eben solchen dies noch anders sein konnte, möglicherweise aber bei Entlehnung der Österreichischen Nationalbibliothek die Habilitierung darüber an sich Kund tat, so auch deshalb, als ja die Diplomarbeit von https://de.wikipedia.org/wiki/Ewald_Stadler nicht in Innsbruck, sondern Graz [als (Landeshaupt)Stadt mit drei Universitäten, ja, Öffentlichen Universitäten, also, mit Technischer Universität in Graz ungleich Medizinischer Universität in Graz und somit Universität oder Graz an sich) verwechselt erschiene, so man https://search.obvsg.at/primo-explore/fulldisplay?docid=OBV_alma71438314290003331&context=L&vid=OBV&lang=de_DE&search_scope=OBV_HS&adaptor=Local%20Search%20Engine&tab=hs-tab&query=any,contains,Ewald%20STADLER&offset=0 zitiert.
 
Mit den besten Grüßen an die Habil. Schrift(en) von Wolfgang KATZENBERGER oder Ewald NOWOTNY, der eine als Jurist, der andere als Philosoph zu prüfen.
 
 
 
 
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Ihre Eigentümerpapiere vor Ort, hier noch keine Erklärung für die Habil. Schrift beider Fälle erweisen könnend. 

Referenzen.

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